Aufgabe & Organisation
In der Schweiz gelten 8,2 % der Bevölkerung oder 702'000 Personen als von Armut betroffen (BFS 2024). Armut in der Schweiz ist oft unsichtbar und bedeutet, dass der minimale hiesige Lebensstandard nicht aus eigener Anstrengung erreicht werden kann. Seit 1936 hilft die Winterhilfe Armutsbetroffenen mit Leistungen, die entlasten und vor dem Abrutschen in die Sozialhilfe bewahren sollen. Die Winterhilfe gibt Betten, Kleider, Einkaufsgutscheine und Schultheks ab und zahlt dringende Rechnungen, z.B. für Arztkosten. Für die Teilnahme am sozialen Leben setzt sich die Winterhilfe ein, indem sie Familien gemeinsame Unternehmungen ermöglicht und die Finanzierung von Freizeitaktivitäten für Kinder übernimmt. Die Winterhilfe ist auf die Solidarität der Schweizer Bevölkerung angewiesen, denn sie finanziert ihre Arbeit zu 100 % mit Spenden.
So sind wir organisiert
Die Winterhilfe Aargau ist eine der 27 juristisch eigenständigen Winterhilfestellen. Vertreter*innen dieser kantonalen Organisationen bilden die Delegiertenversammlung, das oberste Organ der Winterhilfe Schweiz. Die Winterhilfe Aargau ist als Verein organisiert und gewährleistet rasche und niederschwellige Hilfe.
Von 2012 bis 2020 lief eine Partnerschaft der Winterhilfe mit der Roger Federer Foundation mit dem Ziel, Kindern aus von Armut betroffenen Familien, sportliche und musische Freizeitaktivitäten zu ermöglichen. Mit dieser Initiative wird der gesellschaftlichen Isolation der von Armut betroffenen Kinder entgegengewirkt. Wir danken der Roger Federer Foundation für dieses einmalige und nachhaltige Engagement.
Seit 2013 läuft die Partnerschaft der Winterhilfe mit Tischlein deck dich. Gemeinsam mit Tischlein deck dich kann die Winterhilfe ihre Lebensmittelhilfe erweitern. Das Engagement der Winterhilfe ermöglicht Tischlein deck dich in erster Linie, sein Angebot auszubauen und noch mehr einwandfreie Lebensmittel vor der Vernichtung zu retten.

Seit dem 1. Juli 2022 ist die Winterhilfe Schweiz Partnerin des Deutschen Hilfsvereins Zürich. Der Verein unterstützt in Not geratene deutsche Staatsbürger/innen, die in folgenden Kantonen leben: AG, AI, AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SZ, SO, SG, TG, UR, ZH, ZG.